Ab dem 01.Juli 2014 besteht nun auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht! Das bedeutet, dass in jedem Fahrzeug, unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein muss. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder und Wohnmobile sind vorerst ausgenommen. Man sollte die Warnweste im Innenraum des Fahrzeuges deponieren (nicht im Kofferraum), da man sonst im Pannenfall zum Beispiel auf einer Autobahn die Warnweste erst nach dem verlassen des Fahrzeuges anlegen kann.
Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Führt man keine Warnweste mit sich droht ein Verwarnungsgeld von 5,00 €
Martin’s Fahrschule
Inhaber: Heiko Düring
Landhausstraße 9
D-15344 Strausberg
office@martinsfahrschule.de
+49 (0)3341 47 24 04
+49 (0)179 39 50 797
Bürozeiten:
Dienstag: 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Impressionen
Motorrad Sicherheitstraining Mai 202611. Mai 2026 - 12:14
Motorrad Orientierungsfahrt im September 201716. Oktober 2017 - 11:41
Motorrad Orientierungsfahrt im September 201612. September 2016 - 16:41
Motorrad Sicherheitstraining April 201613. Mai 2016 - 16:30



