1. Alle Fahrlehrer sind selbst gute Motorradfahrer, sowohl in theoretischer als auch praktischer Hinsicht
  2. Alle Fahrlehrer müssen sich regelmäßig zweiradspezifisch in Theorie und Praxis fortbilden, um somit "up to date" zu sein
  3. Alle Fahrlehrer begleiten ihre Fahrschüler mit dem Motorrad
  4. Alle Fahrlehrer fahren die Grundfahraufgaben selbst vor
  5. Alle Fahrlehrer fahren bei Überlandfahrten Kurvenpassagen vor
  6. Die Fahrschüler haben die Möglichkeit, an der Qualitätskontrolle der Fahrschule mitzuwirken
  7. Die Fahrschulen werden in regelmäßigen Abständen durch das ifz geprüft

Im Normal dauert eine Führerscheinausbildung in Martin’s Fahrschule zwischen 2 – 3 Monaten. Zeitentscheidend ist aber jeder selbst. Wenn die Informationen und Übungen aus Theorie und Praxis innerhalb der Sollstunden erfolgreich absolviert werden und die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen, sind 2 Monate realistisch. Mit einem Ferienfahrschulkurs in Martin’s Fahrschule, in dem an 5 Tagen täglich von 09:00 – 12:00 Uhr die Theorie für den Führerschein erarbeitet wird, lässt sich die Ausbildungszeit deutlich reduzieren.

Je nach Führerscheinklasse die ein bestimmtes Mindestalter vorschreibt, kann ich 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters mit der Ausbildung zum Führerschein beginnen. Hier geht es zur Übersicht für die Motorrad Ausbildung und zur PKW Ausbildung.

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalter Geburtstages begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Mindestalter Geburtstag abgelegt werden.

Um einen Führerschein bei der entsprechenden Behörde (Rathaus – Stadt/Gemeinde) zu beantragen brauchst Du noch folgende Unterlagen: 1 biometrisches Passbild, einen Sehtest, Nachweis über einen aktuellen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, sowie einen Nachweis über Tag und Ort der Geburt. Die Kosten findest Du hier.

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse).

Mit diesem Führerschein bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C11, C1E2, M4, L3, und S5 erteilt. Die Zuteilung der Klasse T9 erfolgt nur auf Antrag und nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen.

Mit diesem Führerschein müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE – beschränkt auf leichte Kombinationen – umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E2 hinausgehen (über 12 t zulässige Gesamtmasse). Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen. Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen.

1 Klasse C1 = Kfz bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhängern bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

2 Klasse C1E = Kfz bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs; außerdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen

3 Klasse L = Traktoren bis 32 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

4 Klasse M = Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

5 Klasse S = Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350 kg), bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50 ccm, Verbrennungsmotor: Nutzleistung max. 4 kW, Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW

9 Klasse T = Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger / selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h)

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)