Klasse B196

Grundgebühr: 250,00 €
Fahrstunde: 60,00 €

Voraussetzungen:

  • Du bist mindestens 25 Jahre alt?
  • Du besitzt seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B?

Dann solltest Du jetzt die Chance nutzen für die Roller Berechtigung bis 125 ccm!

Es ist keine Theorieprüfung und keine praktische Prüfung notwendig, sondern nur eine Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden!!

Diese Schulung besteht aus:

  • 4 x 90 min Klassenspezifischer Theorieunterricht
  • 5 x 90 min praktischer Unterricht

ACHTUNG! Dieser Führerschein gilt nur innerhalb Deutschlands! Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Wir erleichtern den Zugang zum Roller fahren bis 125 ccm