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Martins Fahrschule

Martin’s Fahrschule Strausberg

Logo Martins Fahrschule

Inhaber: Heiko Düring

Landhausstrasse 9
D-15344 Strausberg

E-Mail: office@martinsfahrschule.de
Telefon: +49 (0)3341 47 24 04

Öffnungszeiten:
Dienstag: 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 19:00 Uhr

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Motorrad-Fahrsicherheitstraining in Groß Dölln

Freitag, 04.05.2012 09:00 bis
17:00

Auch in diesem Jahr geht es wieder rund auf dem Kurs in Groß Dölln.
Eingeladen sind wieder alle, vom Führersch.....

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Motorrad-Fahrsicherheitstraining in Groß Dölln

Montag, 14.05.2012 09:00 bis
17:00

Und noch einmal zum 2. Termin 2012 in Groß Dölln.
Eingeladen sind wieder alle, vom Führerschein-Neuling bis zu.....

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Sonder Seminare

Martin’s Fahrschule führt neben den Kursen für die PKW und Motorrad Führerscheine, auch Fahrkurse für ASF (Fahranfänger Probezeit) und ASP (Kurse Punkteabbau) durch. Nachstehend haben wir Ihnen die Einzelheiten aufgelistet.

Aber wir sind auch Ausbildungsfahrschule für angehende Fahrlehrer und bieten Auffrischungskurse für Führerscheininhaber an. Bei Interesse fragen Sie das einfach über den nachstehenden Anmeldebutton an.

Zur Anmeldung / Anfrage
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Seminare für auffällig gewordene Fahranfänger in der Probezeit (ASF)

Wer bekommt eine Probezeit?
Jeder, der erstmalig eine Fahrerlaubnis bekommt, erhält die Fahrerlaubnis auf Probe. Die Fahrerlaubnisklassen L,M und T sind von der Probezeit ausgenommen.

Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert 2 Jahre und wird im Führerschein vermerkt. Die Fahrerlaubnis ist anschließend automatisch unbegrenzt gültig. Sie verlängert sich jedoch von 2 auf 4 Jahre, wenn man in der Probezeit einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A
(in der Regel schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße) begeht.

Die Kosten des Seminares betragen 310,00 €.

Zur Anmeldung / Anfrage
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Besonderheiten und Erklärungen zum Führerschein auf Probe (ASF)
  • Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann von der Behörde bei Eignungszweifeln des Fahrerlaubnisinhabers immer angeordnet werden.
  • - Bei Nichteignung durch die MPU kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
  • - Eine MPU muß angeordnet werden, wenn es nach der Entziehung einer Fahrerlaubnis in einer erneuten Probezeit wieder zu Auffälligkeiten kommt.
  • - Ist eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen und wird in dieser Zeit wegen erneuter Auffälligkeiten die Fahrerlaubnis entzogen, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens 3 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden.
  • - Verkehrspsychologische Beratungen dürfen nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden.
  • - Was im Beratungsgespräch besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht und wird nicht der Behörde mitgeteilt.
  • - Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern mit besonderer Seminarerlaubnis durchgeführt werden.
  • - Diese Seminare finden als Gruppenseminare nach einem festen Seminarplan statt.
  • - In Ausnahmefällen können sie auf Antrag als Einzelseminar von der Behörde genehmigt werden.

Beispiele für A-Verstöße:

  • - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • - Fahrlässige Tötung
  • - Fahrlässige Körperverletzung
  • - Nötigung
  • - Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • - Gefährdung des Straßenverkehrs
  • - Trunkenheit im Verkehr
  • - Unterlassene Hilfeleistung
  • - Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins.
  • - Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger.
  • - Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, die Geschwindigkeit, den Abstand, das Überholen, die Vorfahrt, das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, die Benutzung von Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen, das Verhalten an Bahnübergängen, das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, das Verhalten an Fußgängerüberwegen, übermäßige Straßenbenutzung, das Verhalten an Ampeln, Dauerlichtzeichen, dem STOP-Schlild sowie gegenüber Haltzeichen der Polizei.
  • - Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung.
  • - Fahren unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen.
  • - Befördern von Fahrgästen ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Beispiele für B-Verstöße:

  • - Telefonieren mit Handy (ohne Freisprecheinrichtung)
  • - Fahren eines Fahrzeuges mit weniger als 1,6 mm Profiltiefe an den Reifen
  • - Fahren ohne Licht oder nur mit Standlicht bei erheblicher Sichtbehinderung außerhalb geschlossener Ortschaften
  • - Führen eines Fahrzeuges mit mangelhaft gesicherter Ladung unter Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
  • - Überschreiten der Anmeldefrist zur TÜV-Untersuchung um mehr als acht Monate
  • - Führen eines mangelhaften Fahrzeuges
  • - Führen eines Fahrzeuges unter Überschreiten der zul. Gewichte, Achslasten und Anhängelasten

Seminare für Kraftfahrer zum Punkteabbau (ASP)

Verkehrsteilnehmer verletzen oft nicht aus mangelnder Kenntnis Verkehrsvorschriften. Die Gründe für Verkehrsverstöße liegen auch häufig im "persönlichen Bereich". Man hat sich problematische, risikoreiche Verhaltensmuster und Einstellungen angewöhnt, erkennt Ursachen und Motive nicht und hat auch keine Verhaltensalternativen parat.

Auf freiwilliger Basis oder auf Anordnung der Behörde lernen Kraftfahrer in Aufbauseminaren, die ausschließlich Fahrlehrer durchführen dürfen, positive, sicherere und umweltfreundlichere Verhaltensweisen für den Straßenverkehr kennen. Dabei wird das eigene Fahrverhalten in einer Fahrprobe diskutiert, die eigene Fahrgeschichte aufgerollt und über problematische Verkehrssituationen und Verhaltensalternativen gesprochen. Diese Seminare sind keine Prüfung sondern die Möglichkeit über alles zu reden, was einem im Straßenverkehr problematisch erscheint.

Die Kosten des Seminares betragen 310,00 €.

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Besonderheiten und Erklärungen zum Punkteabbau (ASP)

Bevor es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommt, kann der Führerscheinbesitzer sich freiwillig (bis 8 Punkte) oder auf Anraten der Verwaltungsbehörde (9-13 Punkte) durch Teilnahme an sogenannten ASP-Kursen (Aufbauseminar für Punkteauffällige) einen Punkte-Abbau ermöglichen. Ab 14 Punkte erfolgt eine Anordnung zum Seminarbesuch durch die Verwaltungsbehörde mit Fristsetzung. Man sollte sich dann rechtzeitig einen Termin bei Martin’s Fahrschule sichern, zu dem das Seminar absolviert werden kann. Mindestens 6 Teilnehmer müssen an dem Seminar teilnehmen.

Punkte-Abbau für Seminarteilnehmer:

Teilnehmer bis 8 Punkte: Abbau von 4 Punkten
Teilnehmer 9 bis 13 Punkte: Abbau von 2 Punkten
Teilnehmer ab 14 Punkte: Abbau von 0 Punkten

Besonderheiten:

Aufbauseminare und Verkehrspsychologische Beratung sind nur 1 mal in 5 Jahren möglich. Werden 14 Punkte innerhalb sehr kurzer Zeit erreicht, wird man wie ein 9-Punkte-Kandidat behandelt und man bekommt nach Absolvierung des Seminars 2 Punkte abgebaut.

Verfahrensweise bei mehrfach auffälligen Kraftfahrern

8 – 13 Punkte Verwarnung durch die Behörde mit Hinweis auf Möglichkeit eines freiwilligen Aufbauseminars
14 – 17 Punkte Aufbauseminar Pflicht für Auffällige, die vorher nicht freiwillig teilgenommen haben oder Verwarnung für Auffällige, die bereits Aufbauseminar besucht haben zusätzlich Drohung durch die Behörde, die Fahrerlaubnis bei 18 Punkten zu entziehen und Hinweis, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen (mit der Möglichkeit 2 Punkten abzubauen). Aufbauseminar ist Voraussetzung für Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
ab 18 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis